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   OLG Koblenz, 12.02.2004 - 5 U 235/03   

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https://dejure.org/2004,9855
OLG Koblenz, 12.02.2004 - 5 U 235/03 (https://dejure.org/2004,9855)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.02.2004 - 5 U 235/03 (https://dejure.org/2004,9855)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 5 U 235/03 (https://dejure.org/2004,9855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Krankenhauspersonals zur Schulung von Patienten im Umgang mit Unterarmgehhilfen; Schadenersatzverlangen wegen nicht fachgerecht vorgenommener Operation am Fußgelenk; Kausalität einer nicht ordnungsgemäßen Schulung im Umgang mit Gehhilfen für die ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 611; BGB § 823
    Sorgfaltspflichten des Krankenhauses gegenüber einem auf Gehhilfen angewiesenen Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 611 § 823 Abs. 1 § 847
    Haftung des Krankenhauses wegen eines Sturzes eines auf Gehhilfen angewiesenen Patienten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 828
  • VersR 2005, 943
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.2002 - VI ZR 353/01

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2004 - 5 U 235/03
    Die Erwägung des Einzelrichters, er halte das schriftliche Gutachten für überzeugend und sehe daher keinen Erläuterungsbedarf, ist ebenfalls nicht tragfähig (vgl. BGH in NJW-RR 2003, 208 - 209 = MDR 2003, 168 - 169 = VersR 2003, 926 - 927 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 14.10.1993 - 1 U 2255/93

    Vorliegen eines Behandlungsfehlers auf Grund einer Nichteinweisung in das

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2004 - 5 U 235/03
    Zur Frage, ob ein Patient im Gebrauch der Unterarmgehhilfen geschult werden muss, hat das Oberlandesgericht München (NJW 1994, 1599 = OLGR München 1994, 2 ) die Ansicht vertreten, ein 33-jähriger Mann müsse nach einer Verstauchung des Knöchels nicht darin unterwiesen werden, wie man mit Unterarmgehhilfen Treppen steigt.
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